Grundsteuer - Was ist das?

Die Grundsteuer wird durch dei Kommunen erhoben. Sie beinhalte die Kosten , die den Kommunen durch Gebäude und Grundstücke entstehen, z.B. muss die umliegende Infratsruktur finanziert werden. Diese Kosten sollen mit der Grundsteuer aufgefangen werden und Immobilienbesitzer sollen die Belastungen der Kommune mittragen,

ES gibt zwei unterschiedliche Arten der Grundsteuer, A und B. Die Grundsteuer A bezieht sich auf land- und forstwirtschaftliche Vermögen bzw. Eigentum und die Grundsteuer B auf bebaute und bebaubare Grundstücke und Gebäude. Eigenheimbesitzer bezahlen deshalb die Grundsteuer B und das ist nicht wenig. Knapp 10 Prozent Anteil bei kommunalen Einnahmen ist die Grundsteuer eine sehr wichtige Einnhame für die Stadt oder Gemeinde, da sie konstant in die Gemeinde-Kasse geht! 

Dieses Thema geht aber nicht nur die Immobilienbesitzer etwas an, da diese Steuer umlagefähig ist und der Vermieter diese in der Nebenkostenabrechnung auf seine Mieter umlegen kann. Steigt also die Grundsteuer, steigen damit auch unweigerlich die Kosten für Mietwohnungen.

Wohnhaus auf dem Land

 

Die Grundsteuer setzt sich aus drei Faktoren zusammen: Einheitswert, Steuermesszahl und Hebesatz.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer enthält drei Faktoren, aus denen sie sich zusammensetzt. Der Wert eines Grundstücks allein bzw. mit der bebauten Immobilie ist die Bemessungsgrundlage. Dieser sogenannte Einheitswert wurde zuletzt in den alten Bundesländern 1964 festgelegt, was ein Problem darstellt. In den neuen Bundesländern liegt die Feststellung sogar noch länger zurück, somit gilt hier noch der Einheitswert von 1935. Dadurch werden für die Berechnung hier irrsinnig geringe Werte angenommen, die weit vom reelen Wert einer Immobilien abweichen.

Das ist jedoch nur der erstele Teil, aus dem sich die Grundsteuer zusammensetzt. Als zweiter Faktor für die Berechnung der Grundsteuer kommt die Art der Bebauung zum Tragen (Einfamilienhaus, Doppelhaus oder Eigentumswohnung).Diese Punkte beeinflussen die  

Alle genannten Punkte beeinflussen die Steuermesszahl, die mit dem Einheitswert multipliziert wird. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag.

Am Ende der Berechnung muss der Grundsteuermessbetrag noch mit dem dritten Faktor, dem Hebesatz, multipliziert werden. Mit Hilfe vom Hebesatz (angegeben in Proszent!) bestimmt eine Gemeinde, wie hoch letztendlich bei ihr die Grundsteuer ausfällt. So bedeutet ein Hebesatz von 250 %, dass der bisherige Wert unserer Rechnung noch mit 2,5 multipliziert werden muss.

Das bedeutet zusammengefasst:


Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer

 

In Hamburg mit einem Hebesatz von 540 Prozent (bundesweiter Durchschntt: 370 Prozent) ergibt sich daher für eine Eigentumswohnung mit dem Einheitswert von 50.000 Euro folgende Grundsteuer B:

  • 50.000 x 3,5 Promille (Steuermesszahl für Eigentumswohnungen)  = 175 Euro als Grundsteuermessbetrag.
  • Nun folgt noch die Multiplikation mit dem Hamburger Hebesatz von 540 Prozent also dem 5,4-Fachen: 175 Euro x 5,4 = 945 Euro.
  • Die jährliche Grundsteuer beträgt somit für die Hamburger Eigentumswohnung 945 Euro. Die Steuer wird dazu meisten in vier Raten vierteljährlich eingezogen.

Quelle: https://www.schoener-wohnen.de/architektur/immobilien/41067-rtkl-grundsteuer-berechnen-was-kommt